Hier haben sich seit 2015 die Vorschriften geändert- Gemäss BAFU (Bundesamt für Umwelt) gelten heute NEU folgende MINDESTHÖHEN von Kaminanlage.
Die alten Mindesthöhen werden durch die Baubehörden nur noch in absoluten Ausnahmefällen bewilligt.
Bei einem Flachdach muss der Kaminaustritt 1.5 Meter über der Dachfläche sein.
Bei einem Schrägdach muss der Kaminaustritt 0.5 Meter über First sein.